Wichtige Reiseinformationen

Kuba - Havanna

Allgemeine Information

Bitte beachten Sie, dass für Ihre Einreise in das Zielland möglicherweise bestimmte Regelungen und Vorschriften gelten.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen und eventuell erforderliche Dokumente wie Reisepass/Visa oder Impfnachweise.

Schweizer Staatsangehörige finden die Einreiseformalitäten auf der Website: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laenderunabhaengigereiseinformationen.html , die ständig aktualisiert wird.

Staatsangehörige anderer Nationalitäten sollten sich auf die Webseite des Außenministeriums ihres Landes oder bei ihrer jeweiligen Botschaft/Konsulat informieren oder unter http://bit.ly/Passolution.

Touristenvisum/Einreise nach Kuba

Alle Personen, die als Touristen nach Kuba reisen möchten, benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Datum der Ankunft in Kuba hinaus gültig ist, ein Rückflug-/Ausreiseticket aus Kuba und ein Touristenvisum für Kuba. Das Touristenvisum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen (eine Einreise) und kann einmal um denselben Zeitraum verlängert werden. Der Reisende muss darauf achten, dass er die maximale Aufenthaltsdauer nicht überschreitet, da die Einwanderungsbehörde bei der Abreise sonst Haft oder eine Geldstrafe verhängen kann.

  • Erster Schritt :

Der Antrag auf ein Touristenvisum wird online unter folgender Adresse gestellt: https://evisacuba.cu/en/inicio.

Der Antragsteller erhält eine Bestätigungs-E-Mail, die unter anderem den Visacode enthält.

  • Zweiter Schritt:

Die Bestätigungs-E-Mail enthält auch einen personalisierten Link zur Plattform D’viajeros :

Innerhalb von 72 Stunden vor der Reise muss der Antragsteller nämlich das D’viajeros-Formular online ausfüllen/validieren. Er muss das erstellte Dokument herunterladen/ausdrucken, das am Abflughafen und bei der Ankunft in Kuba vorgelegt werden muss.

Personen mit einer kubanischen Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Visum als einem Touristenvisum müssen das Formular D’viajeros ebenfalls innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Kuba online ausfüllen/generieren/ausdrucken.

 

Reisen nach Kuba aus den USA / Inkrafttreten von restriktiven Maßnahmen.

Touristenreisen aus den USA nach Kuba (auch im Transit) sind grundsätzlich weiterhin verboten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person. Allerdings hat das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums allgemeine Genehmigungen für 12 Kategorien von Reisenden ausgestellt, die bei ihm keine zusätzliche Genehmigung für Reisen nach Kuba beantragen müssen (siehe die Kategorien der erlaubten Reisen auf der Website des OFAC).

Reisende, die aus den USA nach Kuba reisen (einschließlich eines Transits über einen US-Flughafen), müssen sich somit an die von den USA eingeführten restriktiven Vorschriften halten und das von den US-Behörden ausgehändigte Formular ausfüllen, bevor sie an Bord gehen können.

Bei der Vorbereitung einer Reise von den USA nach Kuba wird dringend empfohlen, sich vorab mit Vertretern der US-amerikanischen und/oder kubanischen Behörden in Ihrem Wohnsitzland zu beraten.

 

Reisen in die USA nach einem Aufenthalt in Kuba / Visumpflicht

Alle Reisenden, die sich in Kuba aufgehalten haben, benötigen nun für die Einreise in die USA ein Visum, unabhängig von ihrer Herkunft (Kuba oder Drittland).

Reisende, die seit dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sind und in die USA reisen möchten, können somit nicht von der ESTA-Regelung profitieren und müssen vor Antritt einer Reise in die USA zwingend ein Visum bei einem US-Konsulat beantragen, und zwar auch dann, wenn sie bereits über ein zuvor genehmigtes ESTA verfügen, da dieses sonst bei der Einreise in die USA von den Grenzschutzbeamten (Customs and Border Protection) annulliert werden kann oder ihnen die Einreise verweigert wird. Weitere Informationen finden auf der Website der Bundesbehörde Customs and Border Protection.

Es ist zu beachten, dass die US-Botschaft in Kuba derzeit nicht in der Lage ist, Visumanträge (außer aus familiären Gründen) zu bearbeiten und entgegenzunehmen; diese müssen daher in einem Drittland eingereicht werden.

 

Medizinische Versicherung

Die kubanischen Behörden verlangen von Reisenden, die nach Kuba reisen, eine Reise-/Krankenversicherung.

Es sollte sichergestellt werden, dass die abgeschlossene Versicherung auch für Kuba gültig ist.

Ein Versicherungsnachweis, der mit einer Bankkarte verbunden ist, kann daher vom Karteninhaber verlangt werden.

Reisende, die keinen Versicherungsnachweis oder -vertrag vorlegen können, müssen die Versicherung bei ihrer Ankunft in Kuba bei einer kubanischen Agentur abschließen, ohne dass eine Garantie für eine gute Kostenübernahme besteht.

Die kubanischen Behörden gestatten Reisenden nicht, das Land zu verlassen, wenn sie unbezahlte Arztrechnungen haben. Die Rechnungen müssen mit einer internationalen Bankkarte beglichen werden.

Fluginformationen

Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab über die voraussichtlichen Wartezeiten an Ihrem Abflughafen zu informieren. Planen Sie in jedem Fall ausreichend Zeit ein und finden Sie sich spätestens drei Stunden vor Abflug am entsprechenden Check-in-Schalter ein. Die genaue Lage des Schalters können Sie mithilfe Ihrer Flugnummer ermitteln.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig am Flughafen eintreffen. Wenn Sie nicht pünktlich sind, kann die Fluggesellschaft Ihnen das Boarding verweigern. In diesem Fall müssen Sie auf eigene Kosten ein neues Flugticket kaufen.

LMX gibt das Terminal Ihres Fluges nicht an, da sich dieses bis zum Zeitpunkt des Abflugs ändern kann. Wir empfehlen Ihnen, bei der Vorbereitung Ihrer Reise die Webseite Ihres Abflughafens zu besuchen und bei Ihrer Ankunft am Flughafen die Informationen auf den Anzeigetafeln zu überprüfen.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, während der Wartezeit vor dem Einsteigen auf Durchsagen und Anrufe der Fluggesellschaft zu achten und die Informationen zu Ihrem Flug auf den Anzeigetafeln bis zum letzten Moment zu überprüfen.

Detaillierte Informationen zum Check-in und zu den Gepäckbestimmungen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Sie können Ihre Fluginformationen auch direkt auf die Webseite der Fluggesellschaft mit der Referenz auf Ihrem Flugvoucher überprüfen.

Einen Tag vor Ihrer Rückreise empfehlen wir Ihnen, Ihren Rückflug entweder direkt vor Ort oder bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückzubestätigen.

Transferinformationen

Buchung mit Transfer: Sie haben einen Transfer mit LMX gebucht, dann werden Sie nach Ankunft am Flughafen von unserem örtlichen Transferpartner (siehe Kontaktinfo) erwartet und zu Ihrem Hotel gebracht. Bitte halten Sie hierfür Ihren Transfervoucher von LMX, den Sie mit Ihren Reiseunterlagen von LMX erhalten haben, bereit.

Bitte achten Sie bei Ankunft am Flughafen auf ein Schild mit Ihrem Namen, LMX  bzw. auf ein Schild von unserem örtlichen Transferpartner. Sollten Sie vor Ort keinen zuständigen Kollegen antreffen, wenden Sie sich bitte an die Notfall-Telefonnummer (siehe Kontaktinfo).

Transfer bei Abreise: 24 Stunden vor Ihrem Rückflug erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung eine Transferabholzeit in Ihr gebuchtes Hotel. Bitte fragen Sie hierfür auch an der Rezeption nach. Sollten Sie keine Informationen erhalten, bitte wenden Sie sich an die Notfall-Telefonnummer (siehe Kontaktinfo).

Buchung ohne Transfer oder mit Mietwagen: Bitte lassen Sie sich Ihre Rückflugzeit unbedingt bei der Fluggesellschaft einen Tag vor Rückreise rückbestätigen.

Unterkunftinformationen

Weiterhin erhalten Sie mit Ihren Unterlagen einen Voucher/Hotelgutschein, welchen Sie bitte beim Einchecken in Ihrem gebuchten Hotel vorlegen.

Sollten vor Ort Hotelmängel auftreten, so zeigen Sie diese bitte unverzüglich bei unserem örtlichen Hotelpartner (siehe Kontaktinfo) oder Ihrer Reiseleitung, mit der Bitte um Abhilfe, an.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nachträgliche, nicht gemeldete bzw. von dem Hotel oder unserem örtlichen Ansprechpartner nicht bestätigte Mängelrügen bzw. Abhilfeersuchen nicht anerkannt werden können.