Buchung mit Transfer: Wenn Sie einen Transfer mit LMX gebucht haben, werden Sie bei der Ankunft am Flughafen von unserem lokalen Transferpartner (siehe Kontaktinfo) mit einem Schild mit Ihrem Namen, einem LMX-Schild oder einem Schild mit dem Namen des Transferunternehmens erwartet.
Wenn Sie im Terminal 2 ankommen, folgen Sie nach dem Ausgang Nr. 3 der blauen Linie auf dem Boden etwa 150 Meter bis zu den Schaltern der Transferunternehmen (in der Nähe des Parkplatzes Nr. 5). Dort sehen Sie bitte ein Schild unserer örtlichen Agentur „MTS Globe Hellas“.
Bitte halten Sie den Transfergutschein bereit, den Sie zusammen mit Ihren LMX-Reisedokumenten erhalten haben. Wenn Sie keinen Vertreter vor Ort finden, wenden Sie sich bitte an die Notfalltelefonnummer (siehe Kontaktinfo).
Transfer bei Abreise: 24 Stunden vor Ihrem Rückflug erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung eine Transferabholzeit in Ihr gebuchtes Hotel. Bitte fragen Sie hierfür auch an der Rezeption nach. Sollten Sie keine Informationen erhalten, bitte wenden Sie sich an die Notfall-Telefonnummer (siehe Kontaktinfo) oder prüfen Sie auf: https://myholiday.mtsglobe.com/welcome
Reiseleitung: Für den Fall, dass Sie während Ihres Aufenthaltes Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen unserer örtliche Ansprechpartner gerne zur Verfügung (siehe Kontaktinfo) oder https://myholiday.mtsglobe.com/welcome
Buchung ohne Transfer oder mit Mietwagen: Bitte lassen Sie sich Ihre Rückflugzeit unbedingt bei der Fluggesellschaft einen Tag vor Rückreise rückbestätigen.
Unterkunft Informationen : Weiterhin erhalten Sie mit Ihren Unterlagen einen Voucher/Hotelgutschein, welchen Sie bitte beim Einchecken in Ihrem gebuchten Hotel vorlegen.
Sollten vor Ort Hotelmängel auftreten, so zeigen Sie diese bitte unverzüglich bei unserem örtlichen Hotelpartner (siehe Kontaktinfo) oder Ihrer Reiseleitung, mit der Bitte um Abhilfe, an.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nachträgliche, nicht gemeldete bzw. von dem Hotel oder unserem örtlichen Ansprechpartner nicht bestätigte Mängelrügen bzw. Abhilfeersuchen nicht anerkannt werden können.